Derzeit kommt es in Österreich zu einem gehäuften Auftreten von Masern, obwohl die Impfung seit Jahren kostenfrei zur Verfügung steht.
Dabei sind Masern keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine schwere, hoch ansteckende Erkrankung. Einer von vier Erkrankten wird ins Krankenhaus eingeliefert, einer von fünf Masernkranken erleidet Komplikationen wie Lungenentzündung, Bronchitis, Mittelohrentzündung oder Gehirnentzündung. Die Erkrankung kann mit bleibenden Folgeschäden oder dem Tod einhergehen. Erkranken Kinder unter 1 Jahr an Masern, so haben sie das hohe Risiko von 1:600, einige Jahre später an einer speziellen Gehirnentzündung (subakut sklerosierende Panencephalitis, SSPE) zu erkranken, die tödlich endet. Zudem kommt es nach Masern zu einer über mehrere Jahre andauernden Schwächung des Immunsystems, die das Risiko erhöht, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben.
Abgesehen vom Leid der Erkrankten und Angehörigen muss in Zusammenhang mit Masern auch bedacht werden, dass ein Masernausbruch weitere Konsequenzen hat: im Ausbruchsfall sind die zuständigen Behörden dazu verpflichtet, jede einzelne Kontaktperson eines Masernfalls zu identifizieren, zu kontaktieren, aufzuklären, den Impfstatus zu erheben, gegebenenfalls zu impfen oder entsprechenden Einschränkungen zu unterziehen. Das bedeutet, wer nicht ausreichend gegen Masern geschützt ist, kann im Falle eines Kontakts mit einem Masernfall bis zu 21 Tage von der zuständigen Behörde vom Besuch von öffentlichen Einrichtungen ausgeschlossen werden, das betrifft auch zum Beispiel Arbeitsplatz, Kindergarten, Schule oder Hort. Handelt es sich um Risikogruppen wie Neugeborene, Säuglinge oder Immunsupprimierte, so kann es notwendig werden, intravenöse Immunglobuline zu verabreichen, was eine Aufnahme im Krankenhaus bedeutet.
Eine Analyse der Durchimpfungsraten hinsichtlich Masern für das Jahr 2017 in Österreich ergab, dass es leider immer noch 48.000 2-5-jährige Kinder gibt, denen die 2. Masernimpfung fehlt, 27.000 Kinder im Alter von 6-9 Jahren und sogar eine halbe Million 15-30-Jährige, die nicht ausreichend gegen Masern geschützt sind. So ist es nicht verwunderlich, dass das Masernvirus in Österreich immer wieder zu Krankheitsausbrüchen führt.
Der momentan in Österreich vorhandene Impfstoff gegen Masern ist ein Kombinationsimpfstoff mit Mumps und Röteln (MMR-Impfung). Entsprechend dem Impfplan Österreich 2019 werden 2 MMR-Impfungen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen. Fehlende MMR-Impfungen können und sollen in jedem Alter nachgeholt werden. Vollständiger Schutz kann nur angenommen werden, wenn schriftlich nachweisbar ist, dass 2 Impfungen gegen Masern vorliegen oder ein Schutz mittels einer Antikörperbestimmung (Blutabnahme) bestätigt ist. Weil es sich um einen Lebendimpfstoff handelt ist ein „Überimpfen“ nicht möglich.
„Bei den Impfstellen der Bundesländer kann man sich impfen lassen, die Impfung ist für alle in Österreich lebenden Menschen kostenfrei. Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffes sind eindeutig belegt. Die Kosten für die Impfungen werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales Gesundheit und Konsumentenschutz, den Sozialversicherungsträgern und den Ländern getragen. Die Impfung gegen Masern ist freiwillig aber ich hoffe, dass sich viele Menschen impfen lassen,“ so Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein abschließend.
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