Jede einzelne Pflegesituation ist individuell verschieden, weil auch die Gesundheits-, Lebens- und Familiensituationen verschieden sind. Auch die finanziellen Voraussetzungen und die Wohnsituationen spielen eine wichtige Rolle. Aber die Pflege daheim ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung, die viel Unterstützung braucht.
Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
Für pflegende Angehörige, die einen nahen Familienangehörigen unter gänzlicher bzw. erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen, bestehen folgende Möglichkeiten, um ohne Beitragszahlungen Pensionsversicherungszeiten zu erwerben:
Weiterversicherung für pflegende Angehörige
Personen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind (z.B. Beendigung der Erwerbstätigkeit), um einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige zu pflegen, können sich in der Pensionsversicherung weiterversichern.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Anspruch der/des pflegebedürftigen Angehörigen auf ein Pflegegeld zumindest der Stufe 3
- gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung
- Vorliegen bestimmter Vorversicherungszeiten
Diese Begünstigung kommt pro Pflegefall nur für eine Person in Betracht und bleibt auch während eines zeitweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes der zu pflegenden Person aufrecht. Die Beiträge für die Pensionsversicherung werden zur Gänze vom Bund getragen, sodass für die pflegenden Angehörigen keine Kosten entstehen.
Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Diese Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Anspruch der/des pflegebedürftigen Angehörigen auf ein Pflegegeld zumindest der Stufe 3
- erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung
- Wohnsitz im Inland
Auch die Beiträge für die Selbstversicherung übernimmt der Bund zur Gänze. Pflegende Angehörige können auf diese Art und Weise kostenlos Versicherungszeiten erwerben.
Krankenversicherung für pflegende Angehörige
Mitversicherung für pflegende Angehörige
Es können sich Personen beitragsfrei mitversichern lassen, die zumindest selbst Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 haben oder die eine Angehörige bzw. einen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft pflegen.
Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Diese Versicherungsvariante ist kostenlos und kann von Personen in Anspruch genommen werden, die nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert oder als Angehörige mitversichert und sozial schutzbedürftig sind. Die so versicherte Person muss sich der häuslichen Pflege einer/eines nahen Angehörigen widmen, die/der mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bezieht. Die Pflege muss unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft im Inland erfolgen.
Ersatzpflege
Ist eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger, die/der einen pflegebedürftigen Menschen seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt und an der Erbringung der Pflegeleistung wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert, kann eine Zuwendung zu den Kosten für die Ersatzpflege gewährt werden. Zuständig ist das Sozialministeriumservice.
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