Auf Grund von Vorfällen, bei denen sich Personen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ausgeben und sich so Zutritt zu Wohnungen von – oftmals älteren – Menschen verschaffen, um dort einen Diebstahl zu begehen, hält die PVA fest:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PVA kommen nicht in die Wohnung. Im Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt agierende Ärzte und Pflegefachkräfte sind grundsätzlich verpflichtet, einen etwaigen Hausbesuchstermin vorab anzumelden. Dies geschieht in der Regel durch eine schriftliche Verständigung, die auch Kontaktdaten enthält.
Ärzte und Pflegefachkräfte haben bei Hausbesuchen ihren Lichtbildausweis vorzuweisen.
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